Helferkreis Oberaudorf

 

Fragen und Antworten

Ziel unserer Arbeit ist die Oberaudorfer Flüchtlinge und Asylbewerber in der neuen Umgebung zu unterstützen. Hierbei treten zahlreiche Fragen auf. Aus diesem Grund haben wir hier Antworten auf häufige und wichtige Fragen zusammengefasst.

Wir sind bemüht, die Informationen ständig zu aktualisieren. Anregungen hierzu sind sehr willkommen, bitte per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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  Bin ich als Helfer versichert
Helfer_Innen, die durch uns koordiniert und in ihre Aufgabe eingewiesen worden sind, sind versichert über den Freistaat Bayern. Es handelt sich dabei um eine nachrangige Versicherung. Das bedeutet, wer eine eigene Haftpflicht- oder Unfallversicherung hat, muss diese zuerst einschalten. Wenn keine Versicherung vorhanden ist, tritt die Ehrenamtsversicherung ein.

  Welche Sachspenden werden gebraucht
Eine Übersicht der aktuell benötgten Dinge finden Sie hier

  Kann ich Sachspenden auch direkt verteilen
Auch wenn es schön ist das Spenden-Geben als Zeichen der Solidarität persönlich zu erleben, ist es sinnvoller Spenden an offizieller Stelle abzugeben. So wird eher gewährleistet, dass jeder unserer Flüchtlinge und Asylbewerber bedarfsgerecht das bekommt, was er braucht.

  Gibt es Hilfsmittel zur ersten Verständigung
online Langenscheidt-Wörterbuch (Deutsch-Arabisch)
online Phrasenhandbuch zum Ausdruck (Deutsch/Englisch/Arabisch-incl. Phonetik/Französisch)

   Welche amtliche Stelle regelt die Unterbringung
Für die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber sind die staatlichen Behörden im Bund, in den Ländern und in den Landkreisen zuständig. Unterste staatliche Behörde ist das Landratsamt.
Zuständig für die Verteilung der Flüchtlinge und Asylbewerber innerhalb des Landkreises Rosenheim ist das Landratsamt Rosenheim. Das Landratsamt mietet entsprechenden Unterkünfte an oder belegt landkreiseigene Einrichtungen (Notunterkünfte).

   Wer ist für die Soialbetreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber zuständig
Flüchtlinge und Asylbewerber in Oberaudorf werden durch ein Team von Sozialarbeitern des Landratsamtes Rosenheim und der Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie betreut.
Die Sozialbetreuung führt Hausbesuche in der Gemeinde durch und vermittelt bei Bedarf Kontakt zu speziellen Fachdiensten (Jugendamt, psychologische Beratung).
Die Sozialberater sind auch Ansprechpartner für Ehrenamtliche, die sich für die Flüchtlinge und Asylbewerber engagieren, und stehen professionell beratend und unterstützend zur Seite.

  Wie funktioniert das Asylverfahren in Deutschland
Aktuelle und offizielle Auskunft erteilt das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) in deutscher und englischer Sprache.

  Dürfen Flüchtlinge und Asylbewerber arbeiten
Umfassende Informationen zu allen Fragen rund um die Beschäftigung von Asylbewerbern und Flüchtlingen stellt die IHK Bayern zur Verfügung.

Nehmen Sie Kontakt auf - Wir freuen uns!

  Telefon: 08033 - 301-17      E-Mail:  info@helferkreis-oberaudorf.de